Discussion:
Einspruch gegen die Loeschung von de.comp.sys.handhelds.psion (ANGENOMMEN)
(zu alt für eine Antwort)
Alexander Schestag
2013-11-27 22:50:36 UTC
Permalink
Hallo,

hiermit lege ich Einspruch gegen die Löschung von
de.comp.sys.handhelds.psion ein und wünsche zumindest eine Überprüfung
des Ergebnisses durch einen unabhängigen Votetaker

Begründung:

1. Der Auszählungsprozess hat ungewöhnlich lange gedauert, was die
Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses erschwert.

2. Der Löschproponent war auch gleichzeitig der Votetaker.

Punkt 1 beeinträchtigt die Transparenz des Verfahrens, Punkt 2 den
neutralen Ablauf. Daher ist nach einer solch langen Zeit unter diesen
Umständen zumindest eine unabhängige Überprüfung des Ergebnisses m. E.
dringend erforderlich, bevor die Gruppe gelöscht werden sollte.

Grüße,

Alexander Schestag
--
http://www.schestag.de
Jörg Tewes
2013-11-28 12:06:00 UTC
Permalink
Post by Alexander Schestag
2. Der Löschproponent war auch gleichzeitig der Votetaker.
Und du denkst jemand der falsch gezählt wurde wird sich nicht beschweren?
Juergen Ilse
2013-11-28 12:58:43 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Alexander Schestag
hiermit lege ich Einspruch gegen die Löschung von
de.comp.sys.handhelds.psion ein und wünsche zumindest eine Überprüfung
des Ergebnisses durch einen unabhängigen Votetaker
1. Der Auszählungsprozess hat ungewöhnlich lange gedauert, was die
Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses erschwert.
Das erfordert IMHO nicht zwingend die von dir geforderte Ueberpruefung.
Post by Alexander Schestag
2. Der Löschproponent war auch gleichzeitig der Votetaker.
Das ist erst recht kein Grund fuer eine weitere Ueberpruefung des
Ergebnisses, denn das ist bei Verfahren in de-ALL *eigentlich* der
*Normalfall* ...

Tschuess,
Juergen Ilse (***@usenet-verwaltung.de)
--
Ein Domainname ist nur ein Name, nicht mehr und nicht weniger.
Wer mehr hineininterpretiert, hat das Domain-Name-System nicht
verstanden.
Henning Sponbiel
2013-11-28 17:03:59 UTC
Permalink
Post by Alexander Schestag
Hallo,
Post by Alexander Schestag
hiermit lege ich Einspruch gegen die Löschung von
de.comp.sys.handhelds.psion ein und wünsche zumindest eine Überprüfung
des Ergebnisses durch einen unabhängigen Votetaker
1. Der Auszählungsprozess hat ungewöhnlich lange gedauert, was die
Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses erschwert.
Das erfordert IMHO nicht zwingend die von dir geforderte Ueberpruefung.
ACK. Aber auf so eine Idee muss man erst mal kommen.
Post by Alexander Schestag
Post by Alexander Schestag
2. Der Löschproponent war auch gleichzeitig der Votetaker.
Das ist erst recht kein Grund fuer eine weitere Ueberpruefung des
Ergebnisses, denn das ist bei Verfahren in de-ALL *eigentlich* der
*Normalfall* ...
*Seufz*

Das wurde in dang in den letzten Wochen doch so oft durchgekaut ...


Hennnig
René Schuster
2013-11-28 13:27:53 UTC
Permalink
Post by Alexander Schestag
1. Der Auszählungsprozess hat ungewöhnlich lange gedauert, was die
Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses erschwert.
Warum?
Post by Alexander Schestag
2. Der Löschproponent war auch gleichzeitig der Votetaker.
Da das der Normalfall ist ist das kein Einspruchsgrund.
Post by Alexander Schestag
Punkt 1 beeinträchtigt die Transparenz des Verfahrens,
Weil?
Post by Alexander Schestag
Punkt 2 den neutralen Ablauf.
Weil?
Post by Alexander Schestag
Daher ist nach einer solch langen Zeit unter diesen Umständen
zumindest eine unabhängige Überprüfung des Ergebnisses m. E. dringend
erforderlich,
Nein.
Post by Alexander Schestag
bevor die Gruppe gelöscht werden sollte.
Die Namen der Abstimmenden und deren Wahlverhalten steht im Result. Es
steht Dir also frei zu überprüfen so lange Du willst.
--
rs
Peter Faust
2013-11-28 14:21:03 UTC
Permalink
Post by Alexander Schestag
hiermit lege ich Einspruch gegen die Löschung von
de.comp.sys.handhelds.psion ein und wünsche zumindest eine Überprüfung
des Ergebnisses durch einen unabhängigen Votetaker
1. Der Auszählungsprozess hat ungewöhnlich lange gedauert, was die
Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses erschwert.
Bedauerlich, aber die Nachvollziehbarkeit ist dadurch keinesfalls erschwert.
Post by Alexander Schestag
2. Der Löschproponent war auch gleichzeitig der Votetaker.
Das passiert ja öfter, ist aber ebenfalls kein Grund das am Ende vorgelegte
Ergebnis anzuzweifeln.


Gruß, Peter
--
Wie machst du das mit deinem Vater?! Lässt du das Reagenzglas neben dem Bett stehen?!
Harald Lins
2013-11-28 14:39:12 UTC
Permalink
Post by Peter Faust
Post by Alexander Schestag
2. Der Löschproponent war auch gleichzeitig der Votetaker.
Das passiert ja öfter, ist aber ebenfalls kein Grund das am Ende vorgelegte
Ergebnis anzuzweifeln.
Und warum dürfen dann bei der Wahl der Moderatoren die Kandidaten nicht
selbst die Abstimmung leiten?
Cornell Binder
2013-11-28 17:07:38 UTC
Permalink
Post by Harald Lins
Post by Peter Faust
Post by Alexander Schestag
2. Der Löschproponent war auch gleichzeitig der Votetaker.
Das passiert ja öfter, ist aber ebenfalls kein Grund das am Ende vorgelegte
Ergebnis anzuzweifeln.
Und warum dürfen dann bei der Wahl der Moderatoren die Kandidaten nicht
selbst die Abstimmung leiten?
Weil man das damals so festgelegt hat.

Wenn Du für Einrichtungsregeln ein neue Vorschriften
bezüglich der Wahlleitung haben willst, solltest Du eine
entsprechende Änderung vorschlagen. Und da bis zur
Gültigkeit des Results zwangsläufig die alten Regeln gelten,
kannst Du die Abstimmung sogar selbst "durchführen"!!!1




CoBi
--
Keine Parallelwelt gleicht der Nächsten. Schwerkraft, Atmosphäre, Licht ...
Nichts worauf man sich verlassen kann. Aber überall gibt es Bier.
Die einzige universelle Konstante. (Stone)
Peter Faust
2013-11-28 17:38:07 UTC
Permalink
Post by Harald Lins
Post by Peter Faust
Post by Alexander Schestag
2. Der Löschproponent war auch gleichzeitig der Votetaker.
Das passiert ja öfter, ist aber ebenfalls kein Grund das am Ende vorgelegte
Ergebnis anzuzweifeln.
Und warum dürfen dann bei der Wahl der Moderatoren die Kandidaten nicht
selbst die Abstimmung leiten?
Hast du dir die Beiträge in de.admin.infos mal durchgelesen?

<de-admin-infos/mitgestalten/20131128-***@msgid.krell.zikzak.de>
<de-admin-infos/gvv-faq/20131128-***@msgid.krell.zikzak.de>

In de.admin.infos steht aber noch mehr interessantes Zeuchs drin.

Gruß, Pe-meinjanur-ter
--
Gleich steck ich dir einen Regenschirm in den Hintern und spann ihn auf!
Diedrich Ehlerding
2013-11-28 17:50:09 UTC
Permalink
Post by Alexander Schestag
1. Der Auszählungsprozess hat ungewöhnlich lange gedauert, was die
Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses erschwert.
Welche Probleme in Sachen Nachvollziehbarkeit werden durch die lange Dauer
veruracht oder entstehen dadurch in besonderem Maße?

Jeder kann seine eigene Stimme selber prüfen; das wird 4 Wochen später
nicht schwerer. Bleibt allenfalls die Frage, ob die Adressen zustellbar
sind; es könnte also sein, dass eine Mail heute bounct, die zur Zeit der
Prüfung durch den Votetaker noch funktionierte.

Wenn du so eine Adresse vorzeigst, hättest du immerhin einen
nachvollziehbaren Grund; so ist das aber nichts weiter als eine
Behauptung.
Post by Alexander Schestag
2. Der Löschproponent war auch gleichzeitig der Votetaker.
Das ist eigentlich der Normalfall und kein Grund für einen Einspruch.
Dankenswerterweise stellen sich gelegentlich andere Leute dafür zur
Verfügung, wenn ein Proponent zB kein den seppischen nsprüchen genügendes
Postfach hat; aber dafür gibt es noch nicht einmal eine Soll-Vorschrift,
geschweige denn eine Muss-Vorschrift in den regeln.

Diedrich
--
pgp-Key (RSA) 1024/09B8C0BD
fingerprint = 2C 49 FF B2 C4 66 2D 93 6F A1 FF 10 16 59 96 F3
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.
Marc Langer
2013-11-29 08:44:01 UTC
Permalink
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Alexander Schestag
2. Der Löschproponent war auch gleichzeitig der Votetaker.
Das ist eigentlich der Normalfall und kein Grund für einen Einspruch.
Interessanterweise hat er nur gegen die Results Einspruch erhoben,
die zu einer Gruppenlöschung geführt haben. Die abgelehnten CfVs
waren wohl nicht interessant genug dafür ;-)

Marc
Harald Lins
2013-11-29 12:13:00 UTC
Permalink
Post by Marc Langer
Post by Diedrich Ehlerding
Post by Alexander Schestag
2. Der Löschproponent war auch gleichzeitig der Votetaker.
Das ist eigentlich der Normalfall und kein Grund für einen Einspruch.
Interessanterweise hat er nur gegen die Results Einspruch erhoben,
die zu einer Gruppenlöschung geführt haben. Die abgelehnten CfVs
waren wohl nicht interessant genug dafür ;-)
Interessant.
Ob es einen Grund dafür gibt, wenn jemand an Verfahren, die
keinen Effekt haben, keine Gedanken mehr verschwendet?
Interessant, daß es dich interessiert.

Interessant, daß de.ALL den Begriff Befangenheit nicht kennt.
In der richtigen Welt ist es - außer in Diktaturen - nicht normal,
daß Abstimmungen vom "Proponenten" ausgezählt werden.
Normal oder interessant?

Harald
Ignatios Souvatzis
2013-11-29 08:45:30 UTC
Permalink
Post by Alexander Schestag
1. Der Auszählungsprozess hat ungewöhnlich lange gedauert, was die
Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses erschwert.
Nun, es steht dir ja frei, selbst nachzuprüfen. Hast du ernsthafte
Zweifel ein bestimmten einzelnen Stimmen?
Post by Alexander Schestag
2. Der Löschproponent war auch gleichzeitig der Votetaker.
Mein junger Padawan, das ist der Normalzustand.

-is
Urs
2013-11-30 15:14:19 UTC
Permalink
Am 27.11.2013 23:50, schrieb Alexander Schestag:> Hallo,
Post by Alexander Schestag
hiermit lege ich Einspruch gegen die Löschung von
de.comp.sys.handhelds.psion ein und wünsche zumindest eine Überprüfung
des Ergebnisses durch einen unabhängigen Votetaker
Ohjee - und wann hast Du das letzte Mal einen Beitrag gepostet??? Vor
100 Jahren?

Psionara!
Urs
Thomas Flaig
2013-11-28 14:24:35 UTC
Permalink
Hallo,

hiermit lege ich Einspruch gegen die Löschung von
de.comp.sys.handhelds.psion.

Begründung:
===========

Der Proponent hat sehr viele Abstimmungen gleichzeitig durchgeführt und
war damit offensichtlich zumindestens teilweise überfordert, wie seinem
Beitrag

<***@landroval.ancalagon.de>

zu entnehmen ist.
Daher halte ich es für nicht ausgeschlossen, dass es zu weiteren
Verwechselungen kam.
Zwar sind im Wahlergebnis auch die Namen und das Abstimmungsverhalten
der vermeintlichen Abstimmungsteilnehmer enthalten, allerdings hilft
das nichts, wenn versehentlich die Stimmen von Abstimmenden anderer
Verfahren, die beim besagten Verfahren nicht teilgenommen haben, in der
Liste erscheinen, da solche Teilnehmer das Result nicht prüfen werden.

Eine Überprüfung des Wahlergebnisses von einer anderen Person ist wegen
der Datenschutzklausel datenschutzrechtlich zumindestens problematisch.
Daher ist außerdem anzuregen, die Datenschutzklausel bei künftigen
Verfahren so abzuändern, dass es dem Proponenten erlaubt wird die
Abstimmungsmails zur Überprüfung an einen Dritten weiterzuleiten.


viele Grüße

Thomas Flaig
--
UNIX was not designed to stop you from doing stupid things, because that
would also stop you from doing clever things.
-- Doug Gwyn
Karim 'Kasi Mir' Senoucci
2013-12-02 16:30:00 UTC
Permalink
Entscheidung der Moderation von de.admin.news.announce
======================================================

über den Einspruch von Thomas Flaig <***@freenet.de> [1] vom
28. November 2013

gegen das "Result: Loeschung von de.comp.sys.handhelds.psion"
[2] vom 26. November 2013


I. ENTSCHEIDUNG
===============

Die Moderation hat am 2. Dezember 2013 einmütig beschlossen:

Der Einspruch wird abgewiesen.


II. BEGRÜNDUNG
==============

1. Der Einsprechende zieht das veröffentlichte Result in Zweifel,
weil der Wahlleiter aufgrund der Menge der von ihm gleichzeitig
betreuten Verfahren überfordert gewesen sei; als Beleg hierfür
benennt er einen Fehler in einem 2.CfV [3] eines anderen Verfahrens
[4], in dem der Wahlleiter versehentlich die Liste der Abstimmenden
eines dritten Verfahrens veröffentlichte.

2. Der Wahlleiter hat seinen Fehler in [4] selbst öffentlich
bekanntgegeben und durch Einreichung eines korrigierten 2.CfV
umgehend behoben [5]; weitere Fehler des Wahlleiters --
insbesondere solche, die geeignet sind, das Vertrauen in die
Richtigkeit der in diesem Verfahren gemachten Angaben zu
erschüttern -- hat der Einsprechende nicht vorgetragen. Dies wäre
aber insbesondere deshalb nötig, weil der Wahlleiter bei Erstellung
des Results nicht mehr unter dem nicht vorhersehbaren Zeitmangel litt,
der möglicherweise den Fehler beim 2. CfV hervorrief.

3. Ein einzelner Fehler von mäßiger Schwere, der in einem anderen
Verfahren erfolgte, der darüber hinaus auch nicht in der zur
Abwicklung der Abstimmungen verwendeten Software begründet war (was
eine Wiederholung denkbar erscheinen ließe) und zudem zügig
korrigiert wurde, ist nach Ansicht der Moderation nicht geeignet,
die Arbeit des Wahlleiters in Gänze derart zu diskreditieren, daß
eine Überprüfung oder gar Annullierung des hier in Abrede stehenden
Results geboten wäre.

Der Einspruch war daher abzuweisen.


III. VERWEISE
=============

[1] = <Einspruch-2-de.comp.sys.handhelds.psion-del-***@dana.de>
[2] = <Result-de.comp.sys.handhelds.psion-del-***@dana.de>
[3] = <CfV-2-de.comp.office-pakete.ms-office.powerpoint-del-***@dana.de>
[4] = <***@landroval.ancalagon.de>
[5] = <CfV-2a-de.comp.office-pakete.ms-office.powerpoint-del-***@dana.de>

Als Berichterstatter für die Moderation von de.admin.news.announce
Kasi Mir // Statusverwalter
--
Fertige Artikel für de.admin.news.announce, Einsprüche und sonstige
Mail an die Moderation bitte an <***@dana.de>. Bitte keine
Diskussionsbeiträge an diese Adresse. Weitere Informationen zum
Verfahren in <news:de.admin.infos> und unter <http://www.dana.de/>.
Karim 'Kasi Mir' Senoucci
2013-12-02 17:30:00 UTC
Permalink
Entscheidung der Moderation von de.admin.news.announce
======================================================

über den Einspruch von Alexander Schestag <***@schestag.info> [1] vom
27. November 2013

gegen das "Result: Loeschung von de.comp.sys.handhelds.psion"
[2] vom 26. November 2013


I. ENTSCHEIDUNG
===============

Die Moderation hat am 2. Dezember 2013 einmütig beschlossen:

Der Einspruch wird abgewiesen.


II. BEGRÜNDUNG
==============

1. Der Einsprechende bemängelt, daß das Result ungewöhnlich lange nach
Ende der Abstimmung veröffentlicht und die Abstimmung zudem vom
Proponenten selbst durchgeführt wurde. Damit seien die Transparenz
und der neutrale Ablauf beeinträchtigt gewesen. Er beantragt eine
erneute, unabhängige Auszählung der Stimmen.

2. Die Einrichtungsregeln [3] stellen keine besonderen Anforderungen an
die Unabhängigkeit des Wahlleiters von dem oder den Proponenten;
insbesondere ist eine Übernahme der Wahlleitung durch einen der
Proponenten selbst weder explizit noch implizit ausgeschlossen. Dies
wird auch durch die historische Anwendung dieser Bestimmung
untermauert; in der Vergangenheit der Hierarchie de.* war es sogar
üblich, daß der Proponent selbst die Wahlleitung übernahm. Daher kann
dies für sich genommen keine schwerwiegende Unregelmäßigkeit bei der
Durchführung einer Abstimmung sein.

3. Die Einrichtungsregeln setzen dem Wahlleiter auch keine konkrete
Frist, innerhalb der nach Ende der Abstimmung das Result
ausgefertigt sein muß. Natürlich gibt das dem Wahlleiter nicht das
Recht, die Einreichung des Results schrankenlos zu verschieben -
nicht zuletzt deswegen hatte die Moderation dem Wahlleiter in [4]
ja auch eine konkrete Frist zur Einreichung gesetzt. Die Verzögerung
selbst stellt jedoch keinen ausreichend schwerwiegenden Mangel bei
der Durchführung einer Abstimmung dar, so lange durch sie nicht
Nachprüfungen anderer bei dem Verfahren aufgetretener
Unregelmäßigkeiten erschwert oder unmöglich gemacht werden. Solche
Unregelmäßigkeiten wurden vom Einsprechenden aber nicht benannt.

4. Eine erneute Auszählung der Stimmen, wie vom Einsprechenden
angeregt, erscheint der Moderation zudem nicht geeignet, die
Nachprüfbarkeit zu verbessern. Der in den Einrichtungsregeln
festgelegte Abstimmungs- und Veröffentlichungsmodus setzt auf die
Überprüfung von Results durch die Netzöffentlichkeit, indem jede
Stimmabgabe sowie ihre Wertung öffentlich gemacht wird. Damit ist
es jedem Netzteilnehmer möglich, jede Stimmabgabe (sowohl eigene als
auch durch Dritte erfolgte) durch eigene Recherche zu überprüfen und
gegebenenfalls Indizien für fehlerhafte, fehlende oder fälschlich
aufgeführte Stimmabgaben zu sammeln. Solche Recherchen hat der
Einsprechende entweder nicht unternommen, oder aber keine Indizien
übermittelt, die geeignet sind, das Vertrauen in die Richtigkeit der
im Result gemachten Angaben gänzlich oder in Einzelfällen zu
erschüttern.

Der Einspruch war daher abzuweisen.

III. VERWEISE
=============

[1] = <Einspruch-de.comp.sys.handhelds.psion-del-***@dana.de>
[2] = <Result-de.comp.sys.handhelds.psion-del-***@dana.de>
[3] = <http://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung>
[4] = <admin-results-***@dana.de>

Als Berichterstatter für die Moderation von de.admin.news.announce
Kasi Mir // Statusverwalter
--
Fertige Artikel für de.admin.news.announce, Einsprüche und sonstige
Mail an die Moderation bitte an <***@dana.de>. Bitte keine
Diskussionsbeiträge an diese Adresse. Weitere Informationen zum
Verfahren in <news:de.admin.infos> und unter <http://www.dana.de/>.
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